Aspartam ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff. Er leitet sich von den beiden α-Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin ab, die zu einem Dipeptid verknüpft sind. Aspartam ist der Methylester des Dipeptids L-Aspartyl-L-phenylalanin.
Als Lebensmittelzusatzstoff wird es als E 951 deklariert, die erlaubte Tagesdosis beträgt in der Europäischen Union 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Aspartam ist ein weit verbreiteter Inhaltsstoff in vielen Produkten wie etwa Softdrinks, Süßwaren, Backwaren und Milchprodukten.
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Aspartam ist eine chirale, farblose, süß schmeckende, kristalline Substanz, die bei 248−250 °C schmilzt und in Wasser und den meisten organischen Lösemitteln nur schwach löslich ist. Der isomere L-Aspartyl-D-phenylalaninmethylester besitzt einen bitteren Geschmack.
Aspartam hat einen mit Zucker vergleichbaren Energiegehalt von 17 kJ/g. Aufgrund seiner im Vergleich zu Zucker 200-mal höheren Süßkraft wird es in viel geringeren Mengen eingesetzt, so dass mit Aspartam gesüßte Lebensmittel einen erheblich niedrigeren Energiegehalt besitzen. Daher ist es für energiearme Diäten und für die Ernährung bei Diabetes mellitus geeignet. Die Bildung von Karies wird durch Zuckeraustausch- oder Süßstoffe nicht oder deutlich weniger stark gefördert.
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Aspartam ist ein weit verbreiteter Süßstoff, der in vielen Produkten wie Backwaren und Backglasuren, Frühstückscerealien, Kaugummi, Trockenmischungen für Getränke, Instantkaffee, Softdrinks, Tee- und Milchgetränken, Pudding, Süßwaren, Milchprodukten und Fertiggerichten zum Einsatz kommt. Aspartam wird unter den Handelsnamen „Canderel“, „Equal“ und „NutraSweet“ vermarktet.
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Aspartam darf von Menschen mit der angeborenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie nicht konsumiert werden. Eine Studie (Screeningreport) aus dem Jahre 2004 berechnete für Deutschland eine Häufigkeit der Krankheit von etwa 1:8000, das heißt durchschnittlich liegt bei einer von 8000 Personen eine Phenylketonurie vor. Daher müssen aspartamhaltige Produkte in der EU mit dem Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“ gekennzeichnet sein. Neugeborene werden routinemäßig auf Phenylketonurie getestet. Jede eiweißhaltige Ernährung (insbesondere auch Milch, einschließlich Muttermilch) kann Menschen mit Phenylketonurie schädigen.
Ein weiterer, beim Verstoffwechseln von Aspartam entstehender Metabolit ist Methanol, das auch bei der Verdauung von frischen Citrusfrüchten, Obst und Gemüsen entsteht. Eine geringe Menge kann der Organismus jedoch problemlos entgiften.
Bezüglich der Auswirkungen auf Hungergefühl und Insulinausschüttung siehe den Artikel Süßstoff.
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Studien
Über mögliche weitere Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Aspartam gibt es verschiedene kontroverse Studien:
In einer von Schiffman und anderen 1987 veröffentlichten doppelblinden Cross-Over-Studie wurde 40 Probanden, die angaben, dass Aspartamkonsum bei ihnen wiederholt Kopfschmerzen auslöste, entweder 30 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht oder ein Placebo verabreicht. Während der Studie hatten aber mehr Probanden Kopfschmerzen, wenn sie das Placebo bekamen. Die Inzidenzrate von Kopfschmerzen nach Aspartameinnahme (35 %) unterschied sich nicht bedeutend von der Rate nach Placeboeinnahme (45 %) (P < 0,5). Schiffman und Kollegen folgerten daraus, dass kein Zusammenhang zwischen Kopfschmerzen und Aspartamaufnahme besteht.
J. R. Johns schilderte 1986 ein Fallbeispiel einer Frau, die nach dem Genuss von aspartam-haltigen Nahrungsmitteln Migräne bekam. Eine Befragung von 171 Patienten mit Migräne im Jahr 1988 ergab, dass 8,2 Prozent der Befragten Aspartam für einen Auslöser ihrer Migräne hielten. In einer Studie von Koehler und Glaros von 1988 wurde während der Aspartamaufnahme häufiger über Kopfschmerzen geklagt als während der Placebophase; allerdings beendeten nur 11 von 25 Teilnehmern diese Studie. Aufgrund der hohen Ausfallrate und des weit gefassten Versuchsaufbaus ist eine exakte Interpretation der Daten schwierig.
In einer von Ralph G. Walton und anderen 1993 mit 13 Personen durchgeführten Doppelblind-Studie wurde ein Zusammenhang zwischen dem Aspartamverbrauch und Befindlichkeitsstörungen, insbesondere bei depressiven Personen, konstatiert. Danach träten bereits bei einer Gabe von 30 mg pro kg Körpergewicht signifikant häufiger Kopfschmerzen auf.
Eine 1996 erschienene Studie von John W. Olney legte nahe, Aspartam könne einen Beitrag zur Krebsentstehung leisten oder sogar selbst krebsauslösend wirken. Der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der Europäischen Kommission kam nach der Auswertung des wissenschaftlichen Materials im Juni 1997 zu dem Schluss, dass es einen behaupteten Anstieg der Hirntumorrate nicht belege.
Im Juli 2005 veröffentlichte die in Bologna beheimatete Fondazione Europea di oncologia e scienze ambientali „Bernardino Ramazzini“ (Europäische Stiftung für Onkologie und Umweltforschung „Bernardo Ramazzini“) die Ergebnisse einer Studie mit Ratten, die offenbar einen direkten Zusammenhang zwischen der Einnahme des Süßstoffs und der Erkrankung an Krebs belegen. Die EFSA bemängelte an der Studie fehlende Datensätze, Widersprüche zu vorangegangenen Studien und die Fehlinterpretation der Ergebnisse. Brustkrebs käme bei Ratten generell häufig vor. Die übrigen Tumore konnten mehrheitlich auf chronische Lungenentzündung zurückgeführt werden.
Im April 2006 veröffentlichte das US National Cancer Institute eine aktuelle Studie mit dem Ergebnis: „Die Hypothese der Leukämie oder Hirntumor fördernden Wirkung des Aspartams wird nicht bestätigt“.
Offizielle Beurteilung
Der EU-Grenzwert wurde auf 40 mg/kg Körpergewicht/Tag festgesetzt. Praktisch bedeuten 40 mg/kg Körpergewicht für einen 70 Kilogramm schweren Menschen etwa 266 Süßstofftabletten oder – für einen 60 kg schweren Menschen – teilweise mehr als 36 Dosen (à 330 ml) einer mit Aspartam gesüßten Diätlimonade, die an einem Tag eingenommen werden müssten. Bei einem Diätgetränk, das Aspartam in der zulässigen Verwendungshöchstmenge enthält, wären 12 Dosen à 330 ml nötig, um den ADI-Wert zu überschreiten. Die auf dem Lebensmittelmarkt erhältlichen Limonaden unterschreiten die zulässigen Höchstwerte jedoch deutlich.
Die Food and Drug Administration (FDA) wertete eine große Anzahl toxikologischer und klinischer Studien zu Aspartam aus und erklärte 1981 den Gebrauch für sicher, sofern eine Tagesdosis von 50 mg/kg Körpergewicht nicht überschritten wird. Im April 2007 stellte sie auf Basis der von der Fondazione Europea di oncologia e scienze ambientali „Bernardino Ramazzini“ zur Verfügung gestellten Versuchsdaten fest, dass die Ergebnisse dieser Studie nicht bestätigt werden können. Es wurde bemängelt, dass nicht alle Daten zur Verfügung gestellt worden seien. Die FDA sah keinen Grund, die Sicherheit von Aspartam infrage zu stellen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spricht seit 2002 von einer Unbedenklichkeit von Aspartam und stellte fest, „dass es bisher keine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt, frühere Sicherheitsbewertungen für Aspartam neu zu überdenken“. Durch den Beschluss der Europäischen Kommission musste die EFSA jedoch bis 2012 das künstliche Süßungsmittel Aspartam (E 951) neu überprüfen, da 2010 zwei Studien veröffentlicht wurden, die einen Zusammenhang zwischen Aspartamkonsum und Frühgeburten (Halldorsson u. a., 2010) sowie Krebserkrankungen (Soffritti u. a., 2010) aufzeigten. Dies geschah im Rahmen einer vollständigen Neubewertung, der Entwurf wurde im Januar 2013 veröffentlicht und konnte bis zum 15. Februar 2013 kommentiert werden. Die Kommentare wurden in einer öffentlichen Veranstaltung am 9. April 2013 diskutiert, die Teilnehmer und die Präsentationen wurden veröffentlicht. Die abschließende Neubewertung wurde am 10. Dezember 2013 veröffentlicht, in der die erlaubte EU-Tagesdosis von 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich erklärt wird.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung konnte im Jahr 2003 keinen Zusammenhang zwischen den durch Stoffwechsel aus Aspartam entstehenden Stoffen Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol mit unerwünschten Wirkungen wie Kopfschmerzen, Allergien, neuroendokrinen Veränderungen, Epilepsie oder Hirntumoren bestätigen.
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Quelle: Seite „Aspartam“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Januar 2014, 00:18 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Aspartam (Abgerufen: 15. Januar 2014, 19:06 UTC)